Wer nicht will, muss an einer Weihnachtsfeier im Unternehmen nicht teilnehmen. Die betriebliche Feier könne kein Pflichttermin sein, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Wittig Ünalp der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“.
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Dieser Artikel (ID: 1554365) ist am 07.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).