LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Freibeträge reichen aus
Ihre Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400 000 Euro, Sie und Ihre Ehefrau gegenseitig jeweils einen Freibetrag von 500 000 Euro. Eine Steuerbelastung ist deshalb mit der derzeitigen Regelung, wonach Sie sich gegenseitig zunächst als Alleinerben einset