Wer ein Hausgrundstück vor dem Verkauf zunächst den Kindern schenkt, kann legal steuern sparen. Denn ein solches Vorgehen ist nicht missbräuchlich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt entschied (Az: IX R 8/20). Die Klägerin aus Franken hatte 2011 ein Grundstück gekauft und wollte es berei
Dieser Artikel (ID: 1556649) ist am 11.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).