Das Geburtsdatum ihrer Kunden dürfen Online-Shops nur im Ausnahmefall verlangen. Geht es Händlern tatsächlich nur darum, die Geschäftsfähigkeit eines Käufers oder einer Käuferin zu überprüfen, sei das datenschutzrechtliche Prinzip der Datenminimierung zu beachten. Das hat das Verwaltungsgericht Hann
Dieser Artikel (ID: 1557258) ist am 13.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).