LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Müssen die Daten ausgegeben werden?
Es ist unstreitig, dass jeder Eigentümer einen Anspruch gegen den Verwalter auf eine aktualisierte und vollständige Liste mit Namen und Postanschrift aller Wohnungseigentümer hat. Ob weitergehende Informationen über die Wohnungsgröße, Miteigentumsanteile und so weiter erforderlich sind, ist auch im