VERBRAUCHER

Voller Unterhalt trotz Corona-Hilfe

von Redaktion

Corona-Hilfe wirkt sich nicht auf die Höhe des Unterhalts aus. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt weist der Deutsche Anwaltverein hin. Im konkreten Fall stritt das Ehepaar bei der Scheidung um die Höhe des nachehelichen Unterhalts. Der unterhaltspflichtige Mann war selbstständig und hatte eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 7000 Euro erhalten. Diese war den unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkünften angerechnet worden. Zu Unrecht, befand das Gericht. Die Soforthilfe soll insbesondere coronabedingte Liquiditätsengpässe überbrücken und kann nicht für den laufenden Lebensunterhalt verwendet werden.

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