Kreuzfahrt stornieren: Bauchgefühl reicht nicht

von Redaktion

Die Corona-Pandemie hat die Welt des Reisens weiterhin im Griff: Zwei Schiffe von Aida und Tui Cruises mussten rund um Neujahr Fahrten unterbrechen oder vorzeitig beenden. Was können nun Verbraucher tun, die eine Seereisen-Buchung für die nächste Zeit aus Sorge vor Corona am liebsten stornieren möchten?

Die Reedereien selbst verweisen auf ihre bestehenden Regelungen dazu. Bei Tui Cruises zum Beispiel gelten weiter für alle Gäste der „Mein Schiff“-Flotte die regulären Umbuchungs- und Stornoregeln, teilte Sprecherin Friederike Grönemeyer mit: Alle Gäste, die den „PRO-Preis“ gebucht haben, könnten ihre Reise einmal kostenlos umbuchen. Das ist bei dieser höchsten von drei Preiskategorien des Anbieters bis maximal 50 Tage vor dem jeweiligen Abreisetermin möglich.

Aida Cruises wies darauf hin, dass eine einmalige Umbuchung bis 40 Tage vor Reiseantritt kostenfrei möglich ist – aber nur für Reisen, die seit dem 9. Dezember 2021 neu gebucht wurden und bei denen das Schiff bis zum 31. März 2022 ablegt. Für Abfahrten nach dem 31. März gelten andere Regeln. Eine einmalige kostenfreie Umbuchung ist hier bis 60 Tage vor Reisebeginn möglich für Gäste, die den „Aida Premium Tarif“ gebucht haben – oder aber dann, wenn Gäste in den letzten zwei Wochen vor ihrem Abfahrtstermin ein positives Testergebnis vorlegen.

Doch was machen Reisende, für die diese Regelungen der Anbieter nicht gelten, weil sie andere Tarife gebucht haben oder weil Fristen verstrichen sind?

Eine Kreuzfahrt ist in aller Regel eine Pauschalreise, weil mehrere Reiseleistungen zusammenkommen, etwa die Verpflegung, der Transport und vielleicht auch die Unterhaltung, sagt André Schulze-Wethmar als Rechtsexperte beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Grundsätzlich kann man nur dann kostenlos von seinem Reisevertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände während der Reise am Urlaubsort oder bei der Beförderung dahin zu erwarten sind, sagt der Reiserechtler Paul Degott. Verbraucher sollten in der Regel nicht übereilt stornieren, um nicht auf den Stornokosten sitzen zu bleiben, rät er.

Die reine Spekulation, dass es inen Corona-Ausbruch an Bord geben könnte, reicht in der Regel nicht aus für einen kostenlosen Rücktritt: „Wenn ich jetzt vor einer gebuchten Kreuzfahrt ein dumpfes Bauchgefühl habe, dann wird mir das leider nichts helfen“, sagt Degott.

Wenn aber konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass dort, wo die Kreuzfahrt stattfindet, außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wäre das ein wichtiger Anhaltspunkt für eine mögliche kostenlose Stornierung. Schulze-Wethmar nennt beispielhaft dafür einen plötzlichen Corona-Ausbruch der Omikron-Variante am Ausgangsort der Reise oder vielleicht auf dem gleichen Schiff. Bei der Argumentation helfen könnten Reisenden unter Umständen auch Hinweise des Auswärtigen Amtes, das derzeit von Kreuzfahrten abrät.

Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich nach Empfehlung der Experten schon bei der Buchung für ein Angebot entscheiden, bei dem der Anbieter von sich aus ein kostenloses Stornorecht einräumt. Es gebe Reiseveranstalter, die gegen Aufpreis ein zusätzliches vertragliches kostenloses Rücktrittsrecht einräumen. Oder man schließt eine Versicherung ab. Hier sollte man aber die Konditionen prüfen.

Wer die Reise antritt, hat auch Anspruch auf die komplette Durchführung. Gelingt dem Anbieter dies nicht, können Kunden den Reisepreis zurückverlangen – zumindest für jene Tage, die Urlauber am Ende nicht hatten. Zudem können Minderungsansprüche für die Tage davor gelten, sagt Degott – etwa, wenn Maßnahmen an Bord das Programm abspeckten oder man sogar in der Kabine bleiben musste. PETER LÖSCHINGER

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