Schadenersatz für Strompreiserhöhung bei Kündigung
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz müssen Kunden, deren laufender Stromvertrag gekündigt wurde, keine Preiserhöhungen akzeptieren. „Der Versorger, der die Kündigung ausspricht, der begeht aus unserer Sicht einen Vertragsbruch“, sagte ein Ministeriumssprecher. Hintergrund sind