Sturm: Markise geschützt, Sonnenschirm nicht

Sturmschäden sind in der Regel versichert. Keine Regel aber ohne Ausnahme: Eine Hausratversicherung muss Schäden an Hausrat, der sich auf dem Balkon, der Loggia oder Terrasse befunden hat, nicht ersetzen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg (Az.: 6 C 468/21), auf die der Deutsche A

Montag, 6. Oktober 2025

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