LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Welcher Güterstand ist am besten?

Zunächst einmal: Sie können einen Güterstand nur zu Lebzeiten durch einen notariellen Ehevertrag ändern. Wenn Sie vor Ihrem Ehegatten sterben, steht diesem zunächst einmal unabhängig vom Güterstand ein persönlicher Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500 000 Euro zu. Lebten Eheleute im gesetzlichen Güter