LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer zahlt die neuen Fenster?
Günter J.: „Vor etwa zehn Jahren habe ich eine kleine vermietete Eigentumswohnung von meiner Mutter geerbt. Mittlerweile ist es an der Zeit (Baujahr: etwa 1960), die Außenfenster und Balkontüren auszutauschen. Die Hausverwaltung teilte mir mit, dass die Außenfenster Gemeinschaftseigentum sind und gemäß Teilungserklärung die Kosten für Reparaturen jeder selbst tragen muss. In der Teilungserklärung vom 11. Juni 1964 heißt es: ,Jeder Wohnungs- bzw. Teileigentümer hat alleine zu tragen: die für seine Einheit getrennt veranlagten öffentlichen Abgaben und Steuern, die Reparaturen an seinem Sondereigentum und an der seine Einheit abschließenden Eingangstüre, an den Außenfenstern und etwa vorhandenen Rollläden.’ Ist dies zulässig? Die Teilungserklärung spricht auch nur von Reparaturen, nicht von Erneuerung. Diese alten Fenster sollten aber schon aus Energiespargründen ausgetauscht werden.“
Da die Außenfenster zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören, muss grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Kosten der Reparatur oder des Austauschs dieser Fenster aufkommen. Allerdings ist eine anderslautende Regelung in der Teilungserklärung, wonach die Kosten von Erhaltungsmaßna