Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Kosten. Das heißt: Vermieter können die Ausgaben als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Ob darunter auch Ausgaben für Holzfäller fallen, war juristisch lange umstritten. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof entschieden. Danach gilt nun: Die Kosten für die F
Dieser Artikel (ID: 1578797) ist am 28.01.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).