LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Können wir OP-Kosten absetzen?

Der Betrag der OP-Kosten, der von der Krankenversicherung nicht erstattet wurde, kann bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden. Die Aufwendungen wirken sich aber nur aus, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Eigenbelastung

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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