Ein Drittel der Kunden achtet bei Kosmetikprodukten auf die Inhaltsstoffe, ein Viertel gab bei der Umfrage des Online-Portals Statista an, auf nachhaltige Körperpflegemittel zu achten. Doch die Stiftung Warentest hält viele der Versprechen, die plakativ auf der Verpackung oder in der Werbung für Kosmetikprodukte zum Einsatz kommen, zumindest für fragwürdig.
Rechtslage
Seit 2013 muss laut EU-Verordnung das, was Hersteller an Werbeaussagen treffen, auch stimmen. Ein durchschnittlicher Endverbraucher muss klar und deutlich erkennen können, was er da kauft. Bei Lebensmitteln zum Beispiel müssen gesundheitsbezogene Werbeaussagen wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen werden. Bei Kosmetik dürfen Hersteller um einiges freier formulieren. Und das nutzen viele auch. Allerdings ist die Kosmetikbranche nach Beobachtung der Stiftung Warentest in den letzten Jahren zurückhaltender geworden. Aber noch immer können Werbeversprechen falsche Erwartungen wecken. Sieben Punkte, die die Stiftung kritisch sieht.
Frei von Fluorid
Wenn das auf Zahnpasten und Mundspülungen prangt, wird suggeriert, Fluorid sei schlecht und ein Verzicht darauf sinnvoll. Laut Stiftung Warentest ist gerade bei den genannten Produkten das Gegenteil der Fall. Es sei wissenschaftlich belegt, dass Fluorid vor Karies schützt. Alternativen mit gleicher Wirkung gebe es nicht.
Vegan
Vegan heißt: Hier sind keinerlei tierische Bestandteile enthalten. Doch diese Werbebehauptung ist laut Stiftung nicht gesetzlich geregelt. Anbieter legen selbst fest, wie sie die Rohstoffe bis zum fertigen Produkt überwachen. Zuverlässiger seien da Siegel, etwa das V-Label der European Vegetarian Union oder die Sonnenblume der britischen Vegan-Society.
Ohne Tierversuche
Wenn das auf Kosmetik steht, zieht die Stiftung Warentest gleich mal einen Punkt in der Bewertung ab. Denn in der EU sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika – auch für einzelne Inhaltsstoffe – seit 2013 verboten. Kosmetika, die in anderen Ländern an Tieren erprobt wurden, dürfen in der EU nicht verkauft werden.
Wasserfest
Da freuen sich Sonnenanbeter. Einmal ordentlich eingecremt und der Strandtag kann kommen. Diese Vorstellung ist laut den Testern falsch. Denn auch Sonnencremes, Sprays und Lotionen, die extra als „wasserfest“ angepriesen werden, schützen nicht den ganzen Nachmittag vor gefährlichen UV-Strahlen. Wasser und Schweiß setzen auch ihnen zu. Der Kunde muss wissen: Hersteller dürfen ihre Cremes als wasserfest bezeichnen, wenn diese nach zweimal 20 Minuten Baden noch die Hälfte des ursprünglichen Schutzes bieten. Also grundsätzlich nachcremen, auch bei wasserfesten Sonnenschutzprodukten, raten die Experten.
Frei von Parabenen
„Frei von“ ist in den vergangenen Jahren beliebt geworden. Parabene sind Konservierungsstoffe. Zugelassene Parabene gelten als sicher und gut verträglich Daher zieht die Stiftung bei Tests für diese Aussage ebenfalls einen Punkt ab. Alternativen zu Parabenen seien rar, zudem lösten sie häufig Allergien aus.
Natürlich
Wenn mit natürlichen Inhaltsstoffen geworben wird, lohnt sich ein genauer Blick aufs Etikett. Oft steht an erster Stelle „Aqua“ – Wasser also, das deshalb an erster Stelle auf der Liste steht, weil es den größten Anteil am Inhalt hat. Wasser ist fraglos natürlich, aber ob sich der Kunde das unter „ausschließlich natürlichen Inhaltsstoffen“ vorgestellt hat, ist eher fraglich.
Hypoallergen
Diese Bezeichnung liest man nicht mehr so oft wie früher auf Kosmetik, was gut ist, denn Fachleute halten sie für irreführend. Verbraucher könnten annehmen, das Produkt könne keine Allergien auslösen, was definitiv falsch ist. Hyporallergen bedeutet lediglich, dass keine Inhaltsstoffe enthalten sind, von denen bekannt ist, dass sie häufig Allergien hervorrufen.