STEUERN

Finanzamt orientiert sich am Basiszins

Das Finanzministerium will den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen künftig an den Basiszins der Bundesbank koppeln. „Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein“, sagte die parlamenta

Dienstag, 23. Dezember 2025

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