LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Müssen alle das Wasser mitbezahlen?
Wird der Garten ausschließlich von den Eigentümern der Erdgeschoßwohnungen genutzt, müssen diese das Wasser fürs Gießen des Gartens bezahlen. Sie können als Mieter also verlangen, dass ein Zwischenzähler für das Gartenwasser angebracht wird.
Eine Alternative wäre, die Kosten für die Bewässerung des