Wer Wohnungen an Familienangehörige, entferntere Verwandte oder Freunde vermietet, sollte regelmäßig überprüfen, ob die Verträge noch finanzamtsfest sind. Ansonsten könnte es unter Umständen teuer werden: Nur wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt werden und eine auf Dauer angele
Dieser Artikel (ID: 1591659) ist am 21.02.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30).