Ein Kind darf „Müller“ als zweiten Vornamen tragen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Das Gericht argumentierte mit Bezug auf die Tradition, ein Kind durch mehrere Vornamen etwa an Großeltern oder Taufpaten „anzubinden“. Diese Namen
Dieser Artikel (ID: 1591662) ist am 21.02.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30).