Energie & Co.: So viel gibt’s vom Staat

von Redaktion

Der Staat hilft – das Geld fließt aber nicht immer automatisch, oft müssen die Bürger auch Anträge stellen, um an ihr Geld zu kommen.

EEG-Umlage

Was bringt die sofortige Absenkung der EEG-Umlage um 3,7 Cent? Wenn man als Single 1000 Kilowattstunden Strom verbraucht, fällt die Jahresabrechnung rund 44 Euro günstiger aus – aber nur, wenn die Stromversorger die Entlastung auch komplett weitergeben. Dazu soll nun offensichtlich ein neues Gesetz die Anbieter verpflichten. Die Unternehmen müssten die Preise vor Umsatzsteuer „um den Betrag mindern, um den die Umlage (…) zum 1. Juli 2022 gesenkt wird“, heißt es laut „SZ“ in dem Gesetzentwurf. Eine Familie (4000 kWh Verbrauch) würde dann 180 Euro sparen.

Pendlerpauschale

Die vorgezogene Erhöhung der Pendlerpauschale von 35 auf 38 Cent rückwirkend zum 1. Januar ab dem 21. Entfernungskilometer, sorgt dafür, dass Arbeitnehmer, die weite Wege zurücklegen müssen, besser entlastet werden. Bei 50 km einfacher Fahrt – das wäre in etwa die Strecke München–Rosenheim – kann man bei 200 Arbeitstagen damit rund 180 Euro Mehrkosten bei der Steuer angeben, bei 90 Kilometern 360 Euro und bei 100 Kilometern sind es sogar 420 Euro. Je nach Steuersatz bringt das eine Entlastung zwischen 100 und 200 Euro im Jahr. Die Entlastung gibt es aber nur mit der Steuererklärung.

Grundfreibeträge

Die Erhöhung des Grundfreibetrags von 9984 Euro auf 10 347 Euro und die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1200 Euro bringt für einen Alleinstehenden mit 50 000 Euro Bruttoeinkommen rund 120 Euro, bei 20 000 Euro brutto gibt es wegen des niedrigen Steuersatzes weniger. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die rückwirkende Steuerentlastung tatsächlich ankommt, sollte im nächsten Jahr eine Steuererklärung für 2022 abgeben. Firmen mit mindestens zehn Mitarbeitern müssen mit der Dezember-Abrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse I durchführen.

Corona-Zuschuss

Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung erhalten einmalig pro Kopf 100 Euro Corona-Zuschuss. Für eine vierköpfige Familie wären das 400 Euro. Das Geld soll automatisch vom Amt kommen. Wann es ausgezahlt wird, ist aber noch unklar.

Hilfe für arme Familien

Für arme Familien mit Kindern gibt es noch eine weiteren Unterstützung: 20 Euro Sofortzuschlag im Monat von der Kindergeldkasse; das bringt für eine Familie mit zwei Kindern 480 Euro im Jahr zusätzlich zur Grundsicherung, zur Sozialhilfe oder zum Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag muss man beantragen. Wenn man den Zuschlag oder die anderen Sozialleistungen bekommt, dann sollten die 20 Euro ab 1. Juli automatisch fließen – bis irgendwann die Kindergrundsicherung kommt.

Heizkostenzuschuss

Empfänger von Wohngeld erhalten als Single 135 Euro Heizkostenzuschuss, zwei Personen-Haushalte 175 Euro, eine vierköpfige Familie 245 Euro. Wichtig dabei: Bis zu zwei Drittel der Haushalte, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, haben keinen Antrag auf Wohngeld gestellt. Das muss jetzt passieren. Keine Sorge, wenn die Antrags-Bearbeitung länger dauert, denn bezahlt wird das Wohngeld rückwirkend ab dem Antragstag. Den Zuschuss gibt es für alle Wohngeldbezieher. Wer BAföG bekommt, soll ab Juni einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 115 Euro bekommen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

Weitere Steuerhilfen

Firmen sollen höhere Verluste heuer und 2023 mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können und so für die früheren Gewinne erst mal keine Steuern zahlen müssen. Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Arbeitstag wird verlängert, das heißt: Wer nicht zur Arbeit fährt, kann fünf Euro pro Tag für 120 Tage im Jahr vom zu versteuernden Arbeitslohn abziehen. Dazu muss man aber eine Steuererklärung abgeben.Wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt, kommt die Aufstockung wie schon in den Corona-Krisen-Monaten netto bei den Beschäftigten an. Die Bürokratie übernimmt der Arbeitgeber.

Beschäftigte in der Pflege können 2022 noch mal bis zu 3000 Euro Corona-Bonus steuerfrei erhalten. Bonus heißt, das Geld muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. wdp

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