URTEIL
Unterhalt trotz ungeklärter Vaterschaft
Wusste der Ehemann, dass das in der Ehe geborene Kind „möglicherweise“ einen anderen biologischen Vater hat, kann er sich darauf nicht später berufen, um keinen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln weist die Arbeitsgemeinschaft Familien