Werbungskosten müssen nachvollziehbar sein

Reisen, die teils beruflich, teils privat veranlasst sind, können partiell als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber nur dann, wenn die beiden Kostenblöcke klar voneinander zu trennen sind. Arbeitnehmer müssen die Aufteilung nach nachvollziehbaren Kriterien vornehmen. In einem vor dem Finanzge

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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