Reisen, die teils beruflich, teils privat veranlasst sind, können partiell als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber nur dann, wenn die beiden Kostenblöcke klar voneinander zu trennen sind. Arbeitnehmer müssen die Aufteilung nach nachvollziehbaren Kriterien vornehmen. In einem vor dem Finanzge
Dieser Artikel (ID: 1608752) ist am 23.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29).