Zivilrechtlich betrachtet kann jede Person einer anderen Personen Schenkungen machen, unter anderem Geld schenken.
Steuerlich ist auf die Schenkungsteuerpflicht zu achten. Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterliegen Schenkungen der Besteuerung. Der Steuersatz ist gestaffelt und richtet sich nach der Höhe der Schenkung und der Einordnung in eine Steuerklasse. Die Steuerklasse wiederum richtet sich nach dem Näheverhältnis des Schenkers und des Beschenkten.
Weiter existieren Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften, die innerhalb von zehn Jahren zwischen Schenker und Beschenkter, sowie Erblasser und Erbe herangezogen werden können. Auch diese richten sich nach dem Näheverhältnis der Beteiligten. Dieser Freibetrag beträgt zwischen Tante und Nichte derzeit 20 000 Euro.“