LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wo beginnt die Erbreihenfolge?

von Redaktion

Da Ihr Cousin kein Testament hinterlassen hat, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich nach dem Verwandtschaftsgrad und berücksichtigt zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und seinen Ehepartner. Da Ihr Cousin weder Erben der 1. Ordnung (Kinder und Enkelkinder) noch der 2. Ordnung (Eltern und Geschwister ) hinterlässt, richtet sich die Erbfolge nach der 3. Ordnung (Großeltern, Tanten und Onkel).

Wären sowohl die Großeltern mütterlicher- als auch väterlicherseits noch am Leben, würde jeder ein Viertel Nachlasses erben. Da beide Großeltern bereits verstorben sind, treten an deren Stellen deren Abkömmlinge (Onkel und Tanten Ihres Cousins).

Sind auch bereits Onkel und Tanten verstorben, treten an deren Stelle wieder deren Abkömmlinge (Cousinen und Cousins Ihres Cousins).

Die Erbfolge „startet“ bei den Nachkommen der verstorbenen Onkel und Tanten. Das Erbe verteilt sich nicht nach Köpfen, sondern nach Familienstämmen. War zum Beispiel Ihr Vater der Onkel Ihres Cousins und ist Ihr Vater bereits verstorben, erben Sie und Ihre Geschwister seinen Anteil. Jedenfalls sollte ein Stammbaum Ihres Cousins erstellt werden, um sich einen klaren Überblick über die Aufteilung des Erbes zu verschaffen

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