Wenn EU-Bürger Flüge über eine europäische Airline gebucht haben, können sie bei deutlicher Verspätung des Anschlussflugs von der ausführenden Airline eine Entschädigung verlangen – auch wenn diese nicht in der EU sitzt und der Flug nicht in Europa stattfand. Sind die Reisenden ursprünglich von eine
Dieser Artikel (ID: 1618232) ist am 08.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).