Führerschein-Umtausch: Frist läuft

von Redaktion

VON SEBASTIAN BAUER

Rund 42 Millionen Führerscheine müssen deutschlandweit nach und nach umgetauscht werden. Bei den ersten hätte dies eigentlich schon im Januar geschehen sein sollen. Doch diese Frist wurde bis Juli 2022 verlängert. Betroffene Führerscheinbesitzer müssen nun aber zeitnah aktiv werden.

Wieso wird überhaupt umgestellt?

Führerscheine sollen künftig in der gesamten Europäischen Union nach einem einheitlichen Muster gestaltet sein. Die Umstellung auf den sogenannten EU-Kartenführerschein soll die Kontrolle der Führerscheinklassen erleichtern und für mehr Sicherheit vor Fälschungen sorgen. Eine neuerliche Prüfung ist aber nicht nötig. Es geht nur um den Austausch des Dokuments.

Wie lange ist der neue Schein dann gültig?

Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Vor Ablauf dieser Zeit muss er neu beantragt werden. Die Kosten für das neue biometrische Bild, das dann fällig ist, und die Verwaltungsgebühren muss man erneut bezahlen.

Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?

Wer bereits einen der neuen EU-Kartenführerscheine besitzt, findet das Ablaufdatum auf der Rückseite des Dokumentes. Ältere Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Diese müssen dann innerhalb einer Frist umgetauscht werden. Beginn war der 19. Januar 2022. Bis dahin mussten die Führerscheine umgetauscht werden, deren Inhaber in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Doch die Frist wurde vom Gesetzgeber noch einmal bis zum 19. Juli 2022 verlängert. In den kommenden Jahren sind dann die folgenden Geburtsjahrgänge an der Reihe. Wer vor dem Jahr 1953 geboren ist, hat übrigens Zeit bis Januar 2033 mit dem Umtausch.

Vom Umtausch sind aber nicht nur die alten „Papier“-Führerscheine betroffen. Auch die ersten Kartenführerscheine, ausgegeben vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013, müssen getauscht werden. Bei diesen Dokumenten richtet sich die Staffelung des Umtausches nach dem Ausstellungsdatum des Dokumentes.

Wo wird der Führerschein umgetauscht?

Der Umtausch des alten Führerscheines muss bei der Führerscheinstelle beantragt werden, die für den Wohnort zuständig ist. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz des Antragstellers handeln. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist somit notwendig. Es geht also nicht automatisch.

Durch die Corona-Pandemie gibt es allerdings auch hier Verzögerungen. Um den neuen Führerschein zu beantragen, benötigt man in den meisten Behörden einen Termin. Diese sind natürlich heiß begehrt und schnell vergriffen. Hinzu kommt die Vielzahl von Anträgen, die von den Führerscheinstellen jetzt bearbeitet werden müssen. Da auch in den Amtsstuben Personalknappheit herrscht, dauert die Bearbeitung der Anträge entsprechend lange. Das führt dazu, dass der neue Führerschein länger auf sich warten lässt und so die Frist überschritten wird. Darauf haben die Behörden bereits reagiert und gewähren die oben genannte Fristverlängerung.

Welche Dokumente sind nötig?

Bei der Beantragung des neuen Führerscheines muss man den gültigen Personalausweis oder den gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original) und den alten Führerschein vorlegen. Für den neuen Führerschein benötigen Antragsteller ein aktuelles biometrisches Passbild. Das Passbild muss den Vorgaben der Passverordnung entsprechen. Der Antragsteller muss persönlich in der Behörde erscheinen, da seine Unterschrift nötig ist. Eine fremde Person, mit einer Vollmacht ausgestattet, reicht demzufolge nicht aus.

Ist der Umtausch kostenlos?

Nein. Für den Umtausch des Führerscheines fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel kostet der neue Führerschein cirrund 30 Euro. Die Kosten für das biometrische Passbild kommen noch hinzu.

Darf man den alten Führerschein behalten?

Ja. Der alte Lappen hat für viele nostalgischen Wert. Bei der Abholung der neuen Fahr- erlaubnis wird das alte Dokument meist durch Abschneiden der Ecken entwertet. Auf Wunsch kann man den Schein gemäß Paragraf 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung wieder mitnehmen. Bei der Beantragung des neuen Scheins wird übrigens im alten Dokument vermerkt, dass dieser Führerschein bis zur Aushändigung des neuen gültig bleibt.

Was ist, wenn ich die Frist verpasse?

Wer den Umtausch verpasst, fährt ohne gültigen Führerschein, was bei einer Verkehrskontrolle als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und mit einem Verwarngeld enden kann. Deshalb sollte man den Umtausch nicht auf die lange Bank schieben.

Mehr Informationen

Das achtseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis zum 5. Mai. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Führerscheintausch“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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