Die Hilfsbereitschaft für ukrainische Geflüchtete ist groß. Dass Geflüchtete bei Privatleuten unterkommen, ist keine Seltenheit. Einige Kommunen honorieren dieses Engagement mit Aufwandsentschädigungen. Sind diese Einnahmen steuerpflichtig? Nein, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Bund und Länder h
Dieser Artikel (ID: 1628572) ist am 28.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).