LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Familienheim-Privileg nicht für Fremde
Die Frage richtet sich wohl nach der gesetzlichen Legaldefinition des Familienheims in § 13 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), damit nach einer Erbschaft, die eine Immobilie beinhaltete und durch den Erben selbst genutzt werden soll. Die Folge der Anwendbarkeit der Norm wäre eine S