Privatpersonen, die zum ersten Mal einen Urheberrechtsverstoß begehen, können weiterhin davon profitieren, nur einen begrenzten Teil der Anwaltskosten des Rechteinhabers zahlen zu müssen. Ein solcher Verstoß kann zum Beispiel das Angebot geschützter Musik oder Filme zum Download im Internet sein.
Dieser Artikel (ID: 1629338) ist am 29.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).