Der Hessische Rundfunk (HR) muss nur jenen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, ermöglichen, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, verstößt nach Ansicht der Richter der „ausnahmslose Ausschluss“ von Barzahlung in der
Dieser Artikel (ID: 1629340) ist am 29.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).