GEZ in Härtefällen auch in bar

Der Hessische Rundfunk (HR) muss nur jenen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, ermöglichen, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, verstößt nach Ansicht der Richter der „ausnahmslose Ausschluss“ von Barzahlung in der

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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