Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Aussage des von Ihnen kontaktierten Steuerberaters ist richtig. Ihr Engagement spielt sich nach Ihrer Schilderung außerhalb eines Anstellungsverhältnisses ab. Die von Ihnen genannte, jetzt stufenweise erhöhte Entfernungspauschale gilt jedoch ausschließlich für Arbeitnehmer und deren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Unternehmern und deren Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. In allen anderen Fällen gilt die Pauschale je gefahrenen Kilometer von 30 Cent, die seit 2014 nicht mehr erhöht wurde und von der jetzigen Gesetzesänderung nicht betroffen ist. Auf die Entfernung umgelegt wird Ihnen damit aber immer noch mehr erstattet als einem Arbeitnehmer über die Entfernungspauschale.