Sie sprechen hier eine Frage an, die gerade in München angesichts der hohen Immobilienpreise sehr wichtig ist: Die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim. In München reichen die Freibeträge (Ehepartner 500 000 Euro, Kind 400 000 Euro) oft nicht aus, um die Vererbung der selbstgenutzten Immobilie in der Familie steuerfrei zu stellen.
Aber im Gegenzug gibt es zwei wichtige Steuerbefreiungen: Einmal für den Ehegatten, wenn er im Haus für mindestens zehn Jahre wohnen bleibt oder nur aus wichtigem Grund auszieht; zum anderen für ein Kind, wenn dieses nach dem Tod des letzten Elternteils das Haus erbt und dort weiterhin für zehn Jahre lebt beziehungsweise auch nur aus wichtigem Grund auszieht. Allerdings gibt es bei der Steuerbefreiung für ein Kind anders als beim Ehegatten noch eine Begrenzung der Höhe nach. Steuerfrei bleibt die Immobilie nur, soweit eine Wohnfläche von 200 m² nicht überschritten wird. Wird diese überschritten, so fällt Steuer an. Hat Ihr Haus beispielsweise 250 m² Wohnfläche, so bleiben 4/5 steuerbefreit und 1/5 unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer, wofür es allerdings den allgemeinen Freibetrag des Kindes von 400 000 Euro gibt.