Nach einer erfolgreichen Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags wegen Täuschung muss einem Urteil zufolge auch die Maklerin ihre Provision zurückzahlen. Wie das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal am Dienstag mitteilte, verliert die Immobilienmaklerin auch dann ihren Courtageanspruch,
Dieser Artikel (ID: 1649661) ist am 01.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).