LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Sind die Einnahmen absetzbar?

Die Anschaffungskosten der Immobilie kann Ihr Sohn weiterhin mit zwei Prozent in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen, sofern er die Immobilie weiterhin vermietet. Aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs gilt er als Rechtsnachfolger, der die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers