VERBRAUCHER

Betriebskostenabrechnung prüfen

von Redaktion

Erscheint Mietern die Betriebskostenabrechnung zu hoch und möchten sie diese beanstanden, dürfen und sollten sie auch die Originalbelege prüfen, die in die Abrechnung einfließen. Denn andernfalls kann es sein, dass ihr Einwand vor Gericht verpufft, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) mit Verweis auf ein Urteil (Az. 4 S 222/21) des Landgerichts Dresden verdeutlicht. Grundsätzlich sind Mieter laut DMB aber nicht dazu verpflichtet, die Originalbelege zu prüfen, wenn sie den Kosten widersprechen möchten.  dpa

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