VERBRAUCHER

Ministerium darf Anschrift nicht verlangen

Wer über das Informationsportal „fragdenstaat.de“ einen Auskunftsantrag an eine staatliche Behörde nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellt, muss der Behörde nicht seine Postanschrift mitteilen. Eine standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei einem IFG-Antrag über„ fra

Samstag, 13. September 2025

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