Bei der derzeitigen Hitze suchen die Menschen Schatten. Wer gerade überlegt, sich eine Markise anzuschaffen, die den Balkon flächig beschatten könnte, sollte dabei seinen Vermieter nicht vergessen. Denn ohne dessen Einverständnis darf ein Mieter keine Markise anbringen. Allerdings kann ein Vermieter
Dieser Artikel (ID: 1660255) ist am 21.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).