Mieter hat ein Recht auf Schatten

Bei der derzeitigen Hitze suchen die Menschen Schatten. Wer gerade überlegt, sich eine Markise anzuschaffen, die den Balkon flächig beschatten könnte, sollte dabei seinen Vermieter nicht vergessen. Denn ohne dessen Einverständnis darf ein Mieter keine Markise anbringen. Allerdings kann ein Vermieter

Samstag, 27. Juni 2026

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