Bei einem Umzug sollten Rentner daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitzuteilen. Das gilt unabhängig davon, ob Ruheständler innerhalb Deutschlands oder ins Ausland umziehen. Andernfalls droht der vorübergehende Verlust der Bezüge, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie auch nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Rentenzahlung. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Zahlung fortgesetzt.