RECHT

Strafe für Maßregelung anderer

Ärger nach Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mag verständlich sein. Wer aber als Reaktion andere maßregeln will, muss nach einem Unfall damit rechnen, allein für die Schäden aufzukommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1518/21). In dem Fall ging es um eine Autofa

Samstag, 27. Juni 2026

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