RECHT

Strafe für Maßregelung anderer

von Redaktion

Ärger nach Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mag verständlich sein. Wer aber als Reaktion andere maßregeln will, muss nach einem Unfall damit rechnen, allein für die Schäden aufzukommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1518/21). In dem Fall ging es um eine Autofahrerin, die auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs war. Ein Lkw bog dort ein und nahm ihr die Vorfahrt. Der Ärger darüber war anscheinend so groß, dass sie den Lkw überholte, sich vor diesen setzte und plötzlich abbremste. Der Lkw konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Die Frau wollte nun den Schaden vom Lkw-Fahrer ersetzt bekommen und zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Die Frau hat sich nach Überzeugung des Gerichts im groben Maße verkehrswidrig verhalten. Dass der Lkw-Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte, wurde nicht berücksichtigt. Denn dadurch war es nicht zum Unfall gekommen.

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