300 Euro können die Last der gestiegenen Energiekosten mildern. Doch sie müssen versteuert werden. Dabei werden sie laut Bundesfinanzministerium steuerrechtlich wie Arbeitslohn behandelt. Kurz: Gutverdienern bleibt weniger, wer wenig verdient, dem bleibt mehr. Damit soll das Energiegeld sozial gerec
Dieser Artikel (ID: 1665707) ist am 30.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).