Sonderzahlungen in München

Ab dem 1. Juli können Bedürftige in den Sozialbürgerhäusern den Stromkostenzuschuss der Stadt München beantragen. Berechtigt sind laut einer Mitteilung der Stadt „Personen, die Wohngeld, auch zusammen mit Kinderzuschlag, erhalten oder deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze liegt oder unter dem

Samstag, 13. September 2025

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