Ab dem 1. Juli können Bedürftige in den Sozialbürgerhäusern den Stromkostenzuschuss der Stadt München beantragen. Berechtigt sind laut einer Mitteilung der Stadt „Personen, die Wohngeld, auch zusammen mit Kinderzuschlag, erhalten oder deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze liegt oder unter dem
Dieser Artikel (ID: 1665704) ist am 30.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).