Energiegeld wird versteuert

von Redaktion

300 Euro können die Last der gestiegenen Energiekosten mildern. Doch sie müssen versteuert werden. Dabei werden sie laut Bundesfinanzministerium steuerrechtlich wie Arbeitslohn behandelt. Kurz: Gutverdienern bleibt weniger, wer wenig verdient, dem bleibt mehr. Damit soll das Energiegeld sozial gerecht verteilt werden. Bei Arbeitnehmern wird es bereits vor Eingang auf dem Konto versteuert. Selbstständige müssen das Energiegeld in ihrer Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ behandeln. Wer einen pauschal besteuerten Arbeitslohn erhält, wie etwa Minijobber, oder nur einer Aushilfstätigkeit in Land- oder Forstwirtschaft nachging, muss den Zuschuss nicht versteuern. Für alle ist das Energiegeld sozialversicherungsbeitragsfrei.  mas

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