LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie kommt das Geld zurück?

von Redaktion

Anna-Maria B.: „Ich habe meiner Schwiegertochter auf ihrer Bitte hin für zwei Monate eine fünfstellige Summe Geld ohne eine schriftliche Bestätigung geliehen. Ich erhielt das Geld auch nach einem Jahr nicht zurück. Daraufhin angesprochen, erklärte sie, von mir niemals Geld bekommen zu haben und ob ich denn etwas Schriftliches vorweisen könne. Sie hetzte sogar die Familie gegen mich auf. Ich bin besitzlos und bekomme eine Witwenrente. Gibt es noch eine Möglichkeit, an das Geld zu kommen?“

Wenn die Schuldnerin, hier die Schwiegertochter, nicht freiwillig bezahlt, bleibt wohl nur der Weg über ein gerichtliches Verfahren, gegebenenfalls mit anschließender Zwangsvollstreckung. Für eine solche Klage gilt: Die Gläubigerin muss ihren Anspruch begründen und bei einem Bestreiten auch beweisen. Voraussetzungen für die Rückzahlung eines Darlehens sind unter anderem, dass ein, nicht zwingend schriftlicher Darlehensvertrag geschlossen wurde, die Summe ausbezahlt wurde und das Darlehen auch zur Rückzahlung fällig ist. Im Idealfall kann man einen schriftlichen Vertrag und eine Quittung vorweisen. Geht das nicht, bleiben aber auch andere Beweismittel, wie Zeugen, die aus eigener Wahrnehmung Kenntnis über das Darlehen haben. Womöglich existiert auch ein E-Mail- oder Schriftverkehr über das Darlehen. Auch das wäre als Beweis vor Gericht zulässig. Daher ist eine Pauschalaussage nicht möglich. Es muss vielmehr der Sachverhalt mit den vorhandenen Beweismitteln geprüft und bewertet werden.“

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