Waldbrand in der Urlaubsregion

von Redaktion

Für Pauschalurlauber und Individualreisende gelten spezielle Rechte

Nicht nur über Spanien und Portugal rollt eine Hitzewelle hinweg. Auch andere beliebte Urlaubsländer sind betroffen. Durch die Trockenheit besteht zudem eine hohe Waldbrandgefahr, immer wieder wüten bereits Feuer. Bei manchen kommt deshalb die Frage auf: Kann und will ich in den betroffenen Regionen überhaupt Urlaub machen? Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Laut Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin sei etwa ein Brand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft ein solcher Grund. Extreme Hitze allein reiche aber nicht für eine kostenlose Stornierung aus. Beginnt die Reise aber erst in ein paar Wochen, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Karimi rät, allenfalls kurzfristig zu stornieren. Denn es dürfte sich nicht sicher vorhersagen lassen, wann die Feuer gelöscht sein werden. Für die Stornierungsfrage aber kommt es genau darauf an. Wird die konkrete Reise des Urlaubers erheblich beeinträchtigt? Das lässt sich Wochen im Voraus nicht beantworten. Laut Karimi außerdem wichtig: Die gebuchte Urlaubsregion muss betroffen sein – ein Brand irgendwo im Land reicht als Grund nicht aus. Rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen Reisen in ein Land ab, ist für die Stornierungsbedingungen entscheidend, ob Urlauber bei einem Reiseveranstalter gebucht haben oder individuell reisen. Für Pauschalurlauber gelten bei Reisewarnungen die gleichen Rechte wie während der Corona-Pandemie, erklärt Karimi. „Bei außergewöhnlichen Umständen können Urlauber kostenlos zurücktreten“. Dazu zählen Waldbrände genauso wie politische Gefahren. Individualreisende könnten sich aber nicht darauf verlassen, kostenfrei zu stornieren. Das hänge davon ab, in welchem Land der Anbieter, etwa eine Fluggesellschaft, seinen Sitz hat und welche Gesetze dort gelten. In der Regel würden Urlauber ihr Geld vermutlich nicht wieder sehen. Am besten also schon vorab mit der Option „kurz vorher kostenfrei stornierbar“ buchen. Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, gibt es laut Verbraucherzentrale Bremen zwei Möglichkeiten: Vertrag kündigen und Heimreise antreten oder Reisepreis mindern.  dpa

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