Bereits im Jahr 2040 wird ein Drittel der Deutschen über 60 Jahre alt sein. Nach Schätzungen von Experten sind aber nur etwa zwei Prozent des gesamten Wohnungsbestandes altersgerecht. Doch laut einer Studie der Beratungsgesellschaft PwC ergreifen immerhin bereits 60 Prozent der privaten und gewerblichen Immobilienbesitzer Maßnahmen, um „Wohnungen altersgerecht zu gestalten“. Wir erklären, was man dabei wissen sollte.
Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Ob bei Neubau oder Renovierung sollte man immer – auch schon in jungen Jahren – das Alter mit seinen möglichen Einschränkungen im Blick haben. Das bedeutet insbesondere barrierefreie Zugänge an Haus-, Balkon- und Terrassentüren und der Duschkabine, rollstuhltaugliche Türen und Abstände von Einbauten beispielsweise in Küche und Bad, Aufzug oder Treppen, die im Bedarfsfall den Einbau eines Lifts erlauben, rutschfeste Bodenbeläge, Smart-Home-Systeme, die die Steuerung von Rollläden, Fenstern, Türen, Beleuchtung, Heizung und Gegensprechanlage per Fernbedienung oder Smartphone erlauben. Und auch beim Möbelkauf kann man bereits an die Bequemlichkeit fürs Alter denken, etwa bei Betten mit Sitzhöhe oder Schränken mit absenkbaren Kleiderstangen. Neben einem möglichst barrierefreien, komfortablen Umfeld bedeutet „altersgerecht“ aber auch ein gegen Einbruch geschütztes Zuhause mit speziell gesicherten Türen, Fenstern und Kellerschächten sowie einem per Türspion oder Videokamera einsehbaren Eingang.
Wer berät einen?
Für die Förderung müssen bestimmte technische Standards und Normen eingehalten werden. Daher ist sachkundige Beratung sinnvoll. Bei der Suche nach entsprechenden Fachleuten helfen zum Beispiel Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima oder unter barrierefrei.de. Sinnvoll ist auch die Hinzuziehung eines Energieberaters (co2online.de).
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Da derzeit im Baugewerbe Materialknappheit herrscht und die Preise teilweise explodieren, können die Angaben nur ein grober Anhaltspunkt sein. Wird ein Neubau altersgerecht geplant, rechnet man mit Mehrkosten von etwa einem Prozent der Gesamtbausumme. Deutlich teurer wird dagegen der nachträgliche Umbau. So kostet etwa eine barrierefreie Türschwelle zum Balkon im Neubau circa 250 Euro, der Umbau dagegen etwa 2000 Euro. Der Preis für Rampen liegt je nach Material zwischen 200 und 900 Euro. Für eine ebene Duschkabine werden etwa 1500 Euro fällig, ein einfacher Sitzlift beginnt bei etwa 5000 Euro. Für eine Video-Gegensprechanlage muss man ohne Montage mit rund 650 Euro rechnen. Und der Preis für die Bequemlichkeit eines weitgehend automatisierten, smarten Einfamilienhauses beginnt bei etwa 6000 Euro aufwärts. Durchschnittlich kostete der barrierefreie Umbau einer Wohnung im Jahr 2017 laut Berechnung der KfW etwa 19 000 Euro.
Können auch Mieter Förderung bekommen?
Ja. Klar ist aber auch: Bauliche Veränderungen müssen selbstverständlich mit dem Vermieter abgesprochen werden. Einen rechtlichen Anspruch auf einen altersgerechten Umbau hat man als Mieter nicht – es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Das wäre dann der Fall, wenn ohne Veränderungen in der Wohnung die Bewältigung des Alltags nicht mehr möglich ist. Doch auch dann kann sich der Vermieter querstellen – etwa mit dem Hinweis auf eine untragbare Beeinträchtigung der anderen Mieter im Haus. Willigt der Vermieter in die Umbaumaßnahmen ein, kann er eine Kaution für den Rückbau beim Auszug verlangen. Ein kluger Eigentümer wird allerdings sinnvollen Veränderungen zustimmen. In jedem Fall sollte das Prozedere schriftlich in einem von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag festgehalten werden.
Wo gibt es Fördermittel?
Egal, ob als Eigentümer, Käufer oder Mieter – wer sein Zuhause altersgerecht bauen oder barrierefrei renovieren möchte, erhält unabhängig vom Alter staatliche Unterstützung. Die KfW fördert Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts und Einbruchschutz mit einem Kredit von maximal 50 000 Euro mit 1,54 Prozent Jahreszins. Die Pflegekasse kann sich an notwendigen Umbaumaßnahmen mit maximal 4000 Euro je Pflegebedürftigem beteiligen und auch die Krankenkassen können Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Haltegriffe, Badewannenlifte oder Sitzerhöhung der Toilette erstatten. Weitere Fördermittel gibt es von den Bundesländern und manchen Kommunen.
Mehr Informationen
Das Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 18. August. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Altersgerecht umbauen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.