Wie erhalten Rentner und Studenten Energiegeld?

von Redaktion

Viele Rentner haben sich in den vergangenen Wochen Gedanken darüber gemacht, wie sie über die Einkommensteuererklärung an die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro kommen können, weil sie etwa in einem Minijob tätig sind. Auch viele Studentinnen und Studenten dürften sich die Frage gestellt haben, ob sie über einen Nebenjob das Geld erhalten.

Solche Überlegungen dürften bald hinfällig sein: Vergangenes Wochenende hat sich die Ampel-Koalition auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Es sieht eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für Rentner und 200 Euro für Studierende vor.

Bei Rentnern erscheint die Sache einfach: Die Deutsche Rentenversicherung soll das Geld am 1. Dezember auszahlen, heißt es im Papier des Koalitionsausschusses von SPD, Grünen und FDP. „Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig – je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.“ Eine Doppelzahlung solle nicht erfolgen,

Bedeutet das, dass Rentner keinen Antrag stellen müssen und einfach nur auf das Geld warten müssen? Und was, passiert, wenn Rentner mit einem Nebenjob bereits die Energiepauschale für Arbeitnehmer erhalten haben? Wie soll vermieden werden, dass doppelt abkassiert wird?

Antworten auf diese Fragen gibt es noch nicht. Das Bundesarbeitsministerium in Berlin teilte auf Anfrage unserer Zeitung lediglich mit, derzeit würden die Umsetzungsregeln erarbeitet und anschließend innerhalb der Regierung abgestimmt.

Genauso ist unklar, wie Studentinnen und Studenten an die 200 Euro kommen sollen und wer überhaupt bezugsberechtigt ist. Reicht die Vorlage eines Studierendenausweises? Sollen auch Personen bezugsberechtigt sein, die lediglich im Sommersemester an einer Universität oder einer Fachhochschule eingeschrieben waren? Und können Studentinnen und Studenten mit einem Nebenjob zusätzlich mit den 300 Euro für Arbeitnehmer rechnen? Im Papier des Koalitionsausschusses heißt es lediglich: Der Bund werde „mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann“. Das Bundesbildungsministerium in Berlin teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit: „Die Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird jetzt mit Hochdruck von der Bundesregierung vorangetrieben.“

Was bedeutet das alles für betroffene Rentner und Studenten? Die unbefriedigende Antwort: Bei den 300 Euro beziehungsweise 200 Euro Energiegeld handelt es sich bisher um Pläne der Ampel-Parteien. Einen Gesetzentwurf gibt es nicht. Betroffene müssen sich noch einige Tage oder Wochen gedulden, bis Klarheit über die Umsetzung herrscht. SEBASTIAN HÖLZLE

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