Auch wenn Teilflüge auf dem Weg zum Ziel von unterschiedlichen Airlines ausgeführt wurden, haben Passagiere bei großer Verspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine einzige Buchung handelt, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerich
Dieser Artikel (ID: 1722799) ist am 07.10.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).