LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Bleibt das Familienheim privilegiert?

von Redaktion

Da Sie und Ihre Frau in dem Haus wohnen, war die Schenkung von Ihrer Frau an Sie unabhängig vom Wert des Hauses völlig steuerfrei. Denn das sogenannte Familienheim genießt bei Schenkungen unter Ehegatten Steuerfreiheit.

Diese Steuerbefreiung fällt auch nicht weg, wenn Sie nun das Haus an Ihre Kinder schenken. Anders wäre dies nur, hätten Sie die Immobilie nicht von Ihrer Frau geschenkt erhalten, sondern geerbt. Denn anders als bei Übertragungen zu Lebzeiten fällt die Familienheimprivilegierung bei Erwerb von Todes wegen weg, wenn der Erbe innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall entweder freiwillig auszieht oder das Eigentum aufgibt, etwa bei einer Schenkung an die Kinder. Auch ein Vorbehalt des Nießbrauchs verhindert den Wegfall der Steuerprivilegierung dann nicht, der erbende Ehegatte muss weiter Eigentümer sein.

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