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Kann der Pflichtteil ausfallen?

von Redaktion

Die erbrechtliche Beurteilung muss für die drei potenziellen Erblasser gesondert vorgenommen werden, auch wenn sie gleichzeitig versterben sollten. Es wird davon ausgegangen, dass die lebenden Verwandten vollständig aufgezählt sind. Wenn Mutter und Söhne gleichzeitig versterben, sind die Eltern der Mutter ihre gesetzlichen Erben, die gesetzlichen Erben der Söhne sind die Großeltern mütterlicherseits zu 1/2, und der Onkel väterlicherseits tritt gesetzlich an Stelle der verstorbenen Großeltern zu 1/2.

Es kann jede Person in einer letztwilligen Verfügung wie zum Beispiel in einem Testament frei darüber bestimmen, wie das Vermögen im Erbfall verteilt werden soll. Einzelheiten müssten konkret geklärt werden. Ein etwaiges Pflichtteilsrecht müsste vorab ausdrücklich ausgeschlossen werden. Es bedarf einer Verzichtserklärung des potenziell Berechtigten oder einer Pflichtteilsentziehung, für die die Hürden grundsätzlich sehr hoch sind. Die Formvorschriften, wie zum Beispiel die notarielle Beurkundung sind zu beachten. Details müssten konkret geklärt werden.

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