Unfall im Kreisverkehr

von Redaktion

Auch bei einem Zusammenstoß im Kreisverkehr gilt: Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 917/22), auf den der ADAC hinweist. In dem Fall hatte ein Fahrer seinen Wagen viel zu schnell in einen Kreisverkehr gelenkt. Er überfuhr die Mittelinsel und geriet links neben eine andere Autofahrerin. Sein Wagen kollidierte mit ihrem Auto. Er war der Ansicht, die Frau hätte die Kollision vermeiden können, wenn sie sich nach links umgedreht hätte. Der Fahrer forderte Schaden- ersatz. Das OLG Koblenz gab aber der Versicherung recht, die die Zahlung ablehnte. dpa

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